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TOP Bonität für die Nowak Immobilien AG

Immer mehr mittelständische Unternehmen entdecken die Vorteile des Ratings. So auch die Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden, die zum erneuten mal erfolgreich diese Zertifizierung durch die Creditreform Rosenheim Ganzmüller & Groher KG mit dem "CrefoZert" bestanden hat.

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Foto: Vorstand Armin Nowak von Nowak Immobilien AG und Rainer Wagatha von der Creditreform Rosenheim mit dem nötigen Corona-Sicherheitsabstand

.Für Kunden und Geldgeber ist es nach Meinung des Vorstand Armin Nowak wichtig, ein positives Zeichen zu setzen, dass sich die Firma Nowak Immobilien AG in geordneten Finanzverhältnissen befindet. Regelmäßig wollen wir damit die kontinuierliche Geschäftsentwicklung dokumentieren. Insbesondere als Verwalter und Treuhänder von Fremdvermögen ist es wichtig professionell und sicher aufgestellt zu sein.

Die Bonitätsanalyse hat die Nowak Immobilien AG von der Ratingagentur der Wirtschaftsauskunftei "Creditreform" vornehmen lassen. Gegenstand des Unternehmensrating sind die letzten Jahresabschlüsse inklusive Angabe der Umsatzerlöse, Kennzahlenvergleiche auf Basis der Wirtschaftsdatenbank von Creditreform sowie qualitative Unternehmensbeurteilungen auf Grundlage detaillierter Checklisten und Managementbefragungen. Erstmals erreichte die Firma die beste Stufe CR2 (Bedeutet: „Excelente Bonität des Unternehmens ist sehr gut“) entspricht dem üblichen AAA.

Chef Armin Nowak dazu: "Qualität ist unser Credo". Nur durch kompetente Leistung kann man sich in der heutigen Zeit am Markt behaupten.


Immobilienmarktbericht Sommer 2020 für das Berchtesgadener Land

.Betongold – auch in der Krise stabil? Das Virus wird die Immobilienblase nicht zum Platzen bringen. Die Immobilienpreise bleiben stabil.

Doch wie sieht es eigentlich bei den auch als Betongold gepriesenen Wohn-immobilien im Berchtesgadener Land aus? Noch ist nicht endgültig klar, welche Auswirkungen die aktuelle Corona-Krise auf den Immobilienmarkt haben wird.

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Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) müssen Immobilienbesitzer jedoch nicht befürchten, dass die Corona-Pandemie zu großen Wertverlusten führt. Denn auf der einen Seite könnten die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie die Nachfrage nach Wohnimmobilien zwar kurzfristig sinken lassen. Auf der anderen Seite sind Neubauprojekte im Berchtesgadener Land nach wie vor knapp. Laut einer Studie des IVD wird das Transaktionsvolumen jedoch im zweiten Quartal dieses Jahres voraussichtlich um 25 bis 35 Prozent zurückgehen. Das Forschungsinstitut Empirica rechnet mit einem Preisrutsch von bis zu 25 Prozent. Käufer und Investoren seien nicht mehr bereit, jeden Preis zu bezahlen, nur um überhaupt an eine Immobilie zu kommen. Für den weiteren Jahresverlauf erwartet der IVD nach jetzigem Stand jedoch wieder eine Normalisierung.

Da könnte mittelfristig es dann auch bei den Gewerbeimmobilien, insbesondere Einzelhandel, Läden und Büros anders laufen als jetzt der trübe Eindruck nahelegt. Das aber im Grundsatz der Konjunktureinbruch und die veränderten Gewohnheiten für die Situation der Vermieter folgenlos bleiben werden, ist ziemlich unwahr-scheinlich.

Angesichts von möglichen Insolvenzen und steigender Arbeitslosigkeit dürften die Mietpreiserwartungen sinken, weil den Haushalten weniger Einkommen zur Verfügung stünde. Angesichts der eingebrochenen Aktienmärkte dürften Investoren mittelfristig erst Recht Geld in die als solide geltenden deutschen Wohnimmobilien stecken, so der Immobilienexperte Armin Nowak aus Berchtesgaden.

„Die Corona-Krise dürfte nach Einschätzung von Ökonomen den Anstieg der Mieten und Immobilienpreise dämpfen.“ Selbst ein Ende des zehnjährigen Immobilienbooms im Berchtesgadener Land sei denkbar, wenn sich die Krise noch Monate hinziehe und der Alltag der Menschen stark eingeschränkt bleibe. Das würde Mietern und Immobilienkäufern nach den rasanten Aufschlägen der vergangenen Jahre Luft verschaffen.

Die Corona-Krise könnte auch als Wendepunkt und Chance genutzt werden. Die Krise hat dahingehend auch gute Seiten: Womöglich wird vielen jetzt erst bewusst, wie wichtig das eigene Zuhause ist, in das man sich zurückziehen kann – oder muss, wie es derzeit nötig sein kann.
„Die Immobilienpreise bleiben aus folgenden Gründen stabil, so Armin Nowak“
Erstens: Es gibt kein Überangebot. Gerade einmal drei Prozent aller Wohnungen stehen bundesweit leer; viele Neubauprojekte sind zu großen Teilen vor Baubeginn verkauft oder vermietet.

Zweitens: Die Finanzierungsbedingungen bleiben günstig. Die geldpolitischen Lockerungen der Europäischen Zentralbank, insbesondere die ausgeweiteten Anleihekäufe, werden die Zinsen auf absehbare Zeit niedrig halten.

Drittens: Immobilienkäufer haben ihre Vorhaben weitsichtig finanziert. Kunden, die im Februar ein Darlehen abschlossen, sicherten sich ihre Zinsen durchschnittlich für annähernd 14 Jahre und tilgen in diesem Zeitraum fast durchweg drei Prozent des Kredits pro Jahr. Obwohl Bankkunden infolge steigender Preise höhere Darlehen aufnahmen, blieb der Anteil des Eigenkapitals mit 20 Prozent stabil.

Und jetzt soll noch der Mietendeckel kommen. Eine Folge des Mietendeckels wäre die Beschränkung auf das Notwendigste im Umgang mit den Häusern und deren Wohnumfeld. Maßnahmen zum Klimaschutz und für den altersgerechten Umbau könnten nicht erfolgen.

Am Beispiel Spaniens lässt sich ablesen, wie ein Mietendeckel wirkt: „Das Angebot an Mietwohnungen ging drastisch zurück, weil die Vermieter fürchteten, Verluste zu machen.“ Bis heute gibt es in Spanien keinen nennenswerten Mietwohnungsmarkt und nur eine untergeordnete Mietgesetzgebung.

Die Mieten im Landkreis haben sich auf hohem Niveau eingependelt. „Bezahlbare Wohnungen bleiben aber Mangelware“, so der Immobilienexperte Armin Nowak aus Berchtesgaden.

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Am Luitpoldpark in Berchtesgaden entsteht ein wunderschönes neues Wohn- und Geschäftshaus

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Weitere Information erhalten Sie über uns. Der Energieausweis liegt noch nicht vor. Er wird zu Beginn der Bauphase im Sommer/Herbst 2020, erstellt.

Die Ausstattung der Einheiten entspricht einem gehobenen Standard. Noch können Sie Einfluss auf die Gestaltung nehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns unter: info@nowak-ag.de


Neues Wohnungseigentumsgesetz nimmt weitere Hürde

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(Foto: © Sang Hyun Cho, Pixabay)

Das geplante neue Wohnungseigentumsgesetz hat die erste Lesung im Bundestag passiert. Das Gesetz sollte ursprünglich zum 1.9.2020 in Kraft treten. Ob sich dieser Zeitplan halten lässt, ist wegen zahlreicher Änderungsvorschläge noch offen.

Die WEG-Reform ist wegen vieler Entwicklungen im Energiebereich, wegen der berechtigten Forderungen zur Barrierefreiheit und wegen neuer Kommunikationsmöglichkeiten überfällig. Das neue Gesetz bietet die Gelegenheit, das Miteinander in Eigentümergemeinschaften auf eine zukunftsfähige, solide Basis zu stellen. Vertreter der Fachverbände wünschen sich, dass der Entwurf in einigen Details präzisiert und ergänzt wird.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschlands (VDIV) fordert, Online-Eigentümerversammlungen gesetzlich zu regeln, Umlaufbeschlüsse mit 2/3-Mehrheit zu ermöglichen, die aktuelle Ladungsfrist von zwei Wochen beizubehalten und einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter einzuführen. Der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum sieht viele neue Risiken für Eigentümer und verschobene Machtverhältnisse in Wohnungseigentümergemeinschaften zugunsten der Verwalter, Bauträger und Auftragnehmer.

Die digitale Versammlung bewährt sich derzeit gerade in der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie – obwohl sie noch mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet ist. In vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen hat sie sich bereits als modernes Willensbildungsorgan etabliert – zum Beispiel im Aktienrecht oder im Vereinsrecht.

Die Fachspezialisten halten es für begrüßenswert, dass der Gesetzentwurf Umlaufbeschlüsse in Textform vorsieht. Damit verringere sich der Arbeitsaufwand und würden sich die Abstimmungsmöglichkeiten verbessern. Das sei im digitalen Zeitalter besonders hilfreich, um kurzfristig Entscheidungen herbeizuführen, ohne dass eine Eigentümerversammlung einberufen werden muss.


Vererben oder vermachen? Bei Immobilien manchmal eine schwierige Frage

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(Foto: © Stux, Pixabay)

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen vererben und vermachen meistens kein Unterschied gemacht. Juristisch gesehen haben Erben und Vermächtnisnehmer aber ganz verschiedene Rechte und Pflichten.

Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Der Nachlass ist mehr als das materielle Vermögen, denn der Erbe oder die Erbin wird sofort Rechtsnachfolger*in des Verstorbenen. Übertragen werden nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden.

Will der zukünftige Erblasser ganz bestimmte Vermögensgegenstände auf eine Person übertragen, kann er dies in einem Vermächtnis festlegen. Auf diese Weise kann er Immobilien, Kunstwerke oder Geldbeträge vermachen. Es ist auch möglich, ein befristetes Wohnrecht als Vermächtnis zu übergeben. Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und gehört auch nicht zur Erbengemeinschaft. Er muss innerhalb einer Frist den Vermächtnisgegenstand bei den Erben einfordern. Verweigern sich die Erben, kann der Vermächtnisnehmer seine Rechte einklagen.

Kompliziert ist es, wenn ein Haus vermacht wird, denn die Erben müssen die Immobilie erst an den Vermächtnisnehmer übergeben, wenn sie als Rechtsnachfolger im Grundbuch stehen. Dies kann einige Zeit dauern. Wenn in dieser Zeit dringende Renovierungsarbeiten anstehen, kann es leicht zum Streit über die Kosten kommen. Aus rechtlicher Perspektive und in den meisten Fällen haben die Erben zunächst die Kosten zu tragen, die sie dann wiederum vom Vermächtnisnehmer verlangen können.

Möchte ein zukünftiger Erblasser seinen Nachlass genau regeln, kann er das mit einer testamentarischen Verfügung tun. Er kann beispielsweise eine Person als Erben einsetzen und alle anderen durch ein jeweiliges Vermächtnis in der rechtlich angemessenen Höhe beteiligen. Wer so vorgehen möchte, sollte sich rechtzeitig juristisch beraten lassen.


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Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzende: Ursula Hölzl
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall
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Fotos / Bilder / Grafiken: Nowak AG und pixabay.com