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Die Nowak Immobilien AG erhält auch für 2020 wieder die Auszeichnung "Best Propery Agent" von der Zeitschrift "Bellevue".

.Es ist schon fast langweilig, wie die Bundesliga (siehe FC Bayern), aber auch wie in den letzten Jahren wurde die Firma Nowak Immobilien AG wieder mit dem renommierten Qualitätssiegel „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS“ ausgezeichnet. Dieses Siegel wird jährlich von Europas größtem Immobilien-Magazin „Bellevue“ vergeben. Gleichzeitig erhielt die Firma auch wieder den begehrten „FOCUS-SPEZIAL“ der aus mehr als 500.000 Immobilienmakler, die mit „gut“, „sehr gut“ oder „top“ bewertet wurden, ausgewählt wurde. Diesen beiden Qualitäts-Checks hat sich die Nowak Immobilien AG erneut unterzogen.

BELLEVUE zeichnet weltweit ca. 400 Maklerunternehmen aus, FOCUS dagegen 1000 Firmen, aber nur in Deutschland. Die Bewerbungskriterien bei beiden Auszeichnungen sind hoch für die Aufnahme in den Kreis der Besten mit Seriosität, große Marktkenntnis, Erfahrung. Beide Siegel gelten auch nur für ein Jahr, das heißt, die Unternehmen müssen sich stets auch im kommenden Jahr erneut beweisen, um die Auszeichnung behalten zu dürfen.

„Das FOCUS-SPEZIAL Immobilien“ informiert Käufer und Mieter umfassend über die Entwicklung der Kauf- und Mietpreise von Wohnimmobilien in Deutschland und nennt erstmals auch gleich den richtigen Ansprechpartner vor Ort. „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS“ steht für professionelle Arbeit beim Kauf einer Immobilie, die für den Kunden eine einmalige und kostspielige Sache in seinem Leben ist. Eine Fehlentscheidung wäre oft existenzgefährdend. Daher ergeben sich zahlreiche Fragen, die nur Immobilienexperten beantworten können. Diese umfassend zu beantworten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und das Geschäft zur Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln, das muss ein Best Property Agent im Sinne dieses Qualitätssiegels leisten.

Chef Armin Nowak dazu: „Qualität ist unser Credo. Nur durch kompetente Leistung kann man sich in der heutigen Zeit am Markt behaupten.“ Einen großen Dank richtet er auch an die Mitarbeiterinnen Ursula Hölzl und Christine Ziegler, denn ohne das gemeinsame zielgerichtete Auftreten zu Gunsten der der Kunden wäre diese Qualität nicht möglich. 


Armin Nowak kandidiert wieder als Kreisrat

.Einstimmig wurde Kreisrat Armin Nowak vom FDP-Kreisverband als Spitzenkandidat auf Platz 1 für das Berchtesgadener Land gewählt.

Die Kommunalwahlen sind am 15.03.2020. Durch die zuletzt gestellten Anträge, wie das „Reinigen der Biotonnen“ oder die „LIVE-Stream Übertragung von Kreistagssitzungen“ will Armin Nowak einen guten Wahlkampf machen und bei den Bürgerinnen und Bürger punkten.

Besonders sein Fachwissen im Immobilienbereich will er dem Kreistag zur Verfügung stellen.

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Wir wünschen eine schöne Adventszeit und
ein gutes neues Jahr

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Ein schönes Nikolausfest, frohe Weihnachten und
für das neue Jahr alles Gute, Gesundheit und Erfolg.
Ihr Nowak-Immobilienteam


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Jahresende: Förderung, Zulagen und Prämien kassieren

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(Foto: © Bruno Glätsch, Pixabay)

Die Zeit bis zum Ende des Jahres können Steuerzahler noch nutzen, um Geld vom Finanzamt zu bekommen. Kosten für Handwerker oder für die Karriere wirken steuermindernd, wenn das Geld zum richtigen Zeitpunkt ausgegeben wird.

Für Arbeitnehmer lohnt es sich, wenn der Weg zur Arbeit mindestens 15 Kilometer lang ist. Steuerlich anerkannte Ausgaben können auch beruflich bedingte Arbeitsmittel sein wie ein Smartphone, PC oder Schreibtisch.

Wer bis Ende des Jahres Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, kann die Kosten steuerlich in Abzug bringen. Jeder Haushalt kann bis zu 6.000 Euro Lohn- und Fahrtkosten pro Jahr für Handwerkerarbeiten geltend machen, maximal 1.200 Euro gehen direkt von der Steuerschuld ab. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putztätigkeiten, Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Haustiere versorgen, bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen oder bei Hausmeisterdiensten sind steuerbegünstigt.

Bausparer können sich bis Jahresende die volle Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sichern. Beim Riester-Bausparen erhält jeder förderberechtigte Erwachsene seit dem Beitragsjahr 2018 eine Grundzulage von 175 Euro vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage.

Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für dieses Jahr. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag.


Der Klimawandel birgt Risiken für die eigene Immobilie

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(Foto: © Hans Braxmeier, Pixabay)

Der Klimawandel war das beherrschende Thema des Jahres 2019. War die Betroffenheit bisher noch nicht direkt für jeden Einzelnen spürbar, so brachten spätestens die Jugendproteste auf den Straßen die Befürchtungen vieler zum Ausdruck.

Hitze, Sturm, Hagel oder Starkregen verursachen in Deutschland jedes Jahr große Schäden an Immobilien. Für Eigentümer und Versicherer erwachsen daraus hohe Kosten. Eine neue geodatenbasierte Web-Anwendung des Bundesinstituts für Bau-. Stadt- und Raumforschung (BBSR) hilft Eigentümern und Investoren, Risiken zu begegnen und baulich besser vorzusorgen.

Eigentümer können durch Eingabe objektbezogener Angaben ermitteln, wie gut ihre Immobilie gegen Extremwetter wie Hitze, Starkregen, Hagel oder Sturm gewappnet ist. Die Anwendung zeigt zudem, wie sich durch bauliche Maßnahmen die Risiken verringern und damit mögliche Schäden reduzieren lassen. Das „GIS-ImmoRisk Naturgefahren“ schließt eine Lücke, weil nun erstmals deutschlandweit flächendeckend die Beurteilung von gegenwärtigen und zukünftigen Klimarisiken bei Immobilien möglich wird. Das Tool wird in regelmäßigen Abständen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Anforderungen angepasst.

Das BBSR arbeitete in dem Projekt mit zahlreichen Partnern aus Wissenschaft und Praxis zusammen, darunter dem Deutschen Wetterdienst, dem Karlsruher Institut für Technologie, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., der Deutschen Rück, dem Climate Service Center Germany und dem Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung. Das Projekt begleitete ein Fachbeirat, dem Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis angehörten.

Die Web-Anwendung ist im BBSR-Projekt „GIS-ImmoRisk – Entwicklung eines Geoinformationssystems zur bundesweiten Risikoabschätzung von zukünftigen Klimafolgen für Immobilien“ entstanden und kann unter www.gisimmorisknaturgefahren.de abrufen werden.


Miteigentümer ohne Klagerecht gegen Baugenehmigung

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(Foto: © Scholacantorum, Pixabay)

Wenn die Eigentümer eines gemeinsamen Wohnhauses sich über die Nutzung oder Verwertung nicht einig werden, muss häufig ein Gericht die Lage klären. So war es auch bei einem Mehrfamilienhaus, für das ein Eigentümer bereits vor Jahrzehnten eine Umbaugenehmigung erwirkt hatte. Als er Kenntnis von einer aktuell erteilten Baugenehmigung erhielt, befürchtete er, dass sich damit die Situation zu seinen Lasten verschlechtern würde und focht die Genehmigung an.

Seine Beschwerde hatte keinen Erfolg. Das Gericht (OVG Münster, 04.04.2019, 2 B 1798/18 ) stufte bereits die Klage als unzulässig ein. Für die gerichtliche Anfechtung einer für ein Grundstück erteilten Baugenehmigung ergibt sich aufgrund eines Miteigentumsanteils an diesem Grundstück keine Klageberechtigung. Denn das Miteigentum an einem Grundstück als rein zivilrechtliche Rechtsposition spielt für die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung keine Rolle. Damit scheide die Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch die Baugenehmigung und mithin die Klageberechtigung aus.

Der Miteigentümer hat den falschen Rechtsweg eingeschlagen. Er kann nicht verwaltungsgerichtlich gegen das Bauvorhaben vorgehen, indem er die Baugenehmigung angreift. Denn die Baugenehmigung selbst hat keine privatrechtlich gestaltende Wirkung. Eine etwaige Wesensänderung des Gebäudes werde nicht durch die Erteilung einer Baugenehmigung ausgelöst, sondern allein durch die Ausnutzung derselben. Wird von der Baugenehmigung kein Gebrauch gemacht, beispielsweise weil ein Miteigentümer dies mit zivilrechtlichen Mitteln verhindert, erlöschen die Wirkungen der Baugenehmigung automatisch. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung setzt auch nicht voraus, dass der Antragsteller Eigentümer des Vorhabengrundstücks ist.

Der Miteigentümer ist aber nicht schutzlos. Er kann den Gebrauch der Genehmigung mit zivilrechtlichen Mitteln verhindern.


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Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzende: Ursula Hölzl
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall
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Fotos / Bilder / Grafiken: Nowak AG und pixabay.com